CR296 Wie eine wünschenswerte Art der Digitalisierung aussehen könnte ()
Seit einigen Monaten gibt es Diskussionen um „Digitalzwang“ oder „App-Zwang“, die sich vor allem um das Beispiel der Deutschen Bahn und ihrer App, das Ende der Bahncard als Plastikkarte und den zeitweisen Zwang zur Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer für Bahntickets rankten. Häufige Fragen waren: Darf Digitalisierung auf diese Weise erzwungen werden? Wie wichtig ist das Bahnfahren für das gesellschaftliche Leben, wenn ein Teil der Bevölkerung von Bahn-Dienstleistungen ausgeschlossen wird, der etwa kein passend funktionierendes Smartphone hat? Denn es gibt Menschen, die nicht online sind, aber auch die, die bei der Deutschen Bahn nicht online buchen wollen.
Es gibt immer mehr Lebensbereiche, wo etwas, was früher auch ohne ging, nur noch mit passenden Geräten, Internet und Strom oder Akku zu machen ist. Aber nicht immer dient das der Verbesserung der Dienstleistungen. Im Kern geht es den Anbietern oft nur darum, Geld zu sparen. Wenn aber ein Smartphone oder eine App für eine Handlung vorausgesetzt wird, schließt das eine Reihe von Menschen aus. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind mehr als fünf Prozent der Menschen in Deutschland (in der Altersspanne zwischen 16 und 74 Jahren) vollständig offline, benutzen das Internet also nie. Das sind mehr als drei Millionen Menschen, aber keineswegs die einzigen Betroffenen.
Wir versuchen zu klären: Welche Formen von „Digitalzwang“ gibt es? Gehört dazu auch der Zwang, bestimmte große Tech-Konzerne zu benutzen? Denn ein App-Zwang hat faktisch heute so gut wie immer die Folge, dass man auch Google oder Apple verwenden muss.
Was wäre denn eine wünschenswerte Welt der Digitalisierung? Wie könnten digitale Lösungen oder durchdachte digitale Dienstleistungen aussehen, die wir wollen? Gibt es eine grundrechtsfreundliche Digitalisierung? Brauchen wir gar ein Grundrecht auf analoges Leben? Und wer trägt eigentlich die Ausfallrisiken der Technologien?
Kann Digitalisierung eine zusätzliche Barriere sein, und was hat das Ganze überhaupt mit Barrierefreiheit zu tun? Und was haben IT-Sicherheit und Barrierefreiheit gemeinsam? Das alles bespricht Marcus Richter mit Jana Mattert, Referentin für Barrierefreiheit beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Jürgen Bering von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Constanze Kurz vom Chaos Computer Club.
ePA, Bahncard, Deutschlandticket, Parkschein, Bankgeschäfte – ohne Zustimmung zu den (übergriffigen) AGB von Google oder Apple nicht möglich.
Da jeder Bürger offensichtlich zwingend ein Google-Konto benötigt, schlage ich vor, jedem Kind gleich bei Geburt eine Google-ID einzurichten. Die Google-ID kann dann gleich die Steuer-ID ersetzen, für Führerschein, Personalausweis usw. gibt es mit Sicherheit passende Services.
Im Ernst: Mir ist schleierhaft, wie das mit dem Ziel der digitalen Souveränität Europas in Einklang zu bringen ist. Für essentielle Dienstleistungen sollte mindestens eine Webseite verpflichtend sein. Von einer API wage ich kaum zu träumen.
Das, was grad abläuft, ist keine Digitalisierung sondern Enshitification und Kapitulation.
Ich schlage vor Digitalrechte Begründen würde ich das mit dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung und dem Diskriminierungsverbot.
So kurz, weil ich kein Jurist bin. Wer sich mit mir zu dem Thema Austauschen will sehr gerne auch über mastodon, sprecht mich gerne an. Ich arbeite als Softwareentwickler vorwiegend für den ÖD und bin selbst stark Sehbehindert
Kleine Randnotitz noch zu Digitalrn Dokunenten, die bekommen ich ja sehr oft ausgedruckt überreicht oder als digitale Pixelgrafik zugestellt. Digitale Dokumente sind nicht immer zugänglich.
Zweite Randnotitz: der Begriff der Accessibility / Zugänglichkeit vermittelt viel anschaulicher, dass ich das messen kann und dass es niemals absolut ist. Die Zugänglichkeit kann ich immer verbessern oder verschlechtern, Barrierefreiheit erzeugt in meiner Wahrnehmung zu leicht ein geschlossene Frage.