CR292 Was im Digital Services Act steht und wie wir die neuen Rechte nun einfordern können ()
Die „Dicken Bretter“ versuchen zu ergründen, wie Gesetze, Verordnungen, internationale Verträge oder schlicht politische Meinungsbildung bei techniknahen Themen zustandekommen und welche Institutionen und Initiativen wie daran mitarbeiten. Diesmal schauen wir wieder auf den EU-Gesetzgebungsprozess: Was passiert eigentlich, wenn ein Gesetz in Kraft getreten ist?
Dazu ziehen wir ein konkretes Beispiel heran, diesmal den „Digital Services Act“ (DSA). Diese EU-Verordnung soll die Online-Plattformen dazu zwingen, mehr gegen rechtswidrige Inhalte zu tun, und schenkt den Tech-Konzern-Geplagten nebenher auch ganz neue Rechte.
Wir versuchen zu erklären: Was steht denn im DSA? Wer ist für die Umsetzung des DSA zuständig? Und wie kann die Zivilgesellschaft die neu erlangten Rechte für sich nutzen?
Wir haben uns dazu mit Svea Windwehr unterhalten, der Leiterin des Centers for User Rights bei dem Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie hat in so ziemlich jeder Institution gearbeitet, die am EU-Gesetzgebungsprozess beteiligt ist, und erklärt in dieser Ausgabe von „Dicke Bretter“, worum es beim DSA geht und wie die Umsetzung dieses EU-Gesetzes aussehen kann. Am Rande kommen wir auch auf all die EU-Institutionen und Prozesse zu sprechen, die uns regelmäßig einen Knoten ins Hirn zaubern.
„Dicke Bretter“ ist ein Podcast von Elisa Lindinger, Elina Eickstädt und Constanze Kurz, produziert von der Chaosradio-Crew, mit Musik von erdgeist. Wer eine gekürzte schriftliche Version des Gesprächs zwischen Elina, Svea und Constanze lesen möchte: Bei netzpolitik.org steht es zur Verfügung. Wer wissen will, wie es um die Umsetzung des DSA steht, welche Rechte wir als Nutzerinnen haben, wie wir davon Gebrauch machen können und warum die Zivilgesellschaft mal wieder ganz schön viel regeln muss, sollte reinhören.