Computerverwanzung

CR132 Aktuelle Berichterstattung über den Status Quo im Bereich Online-Durchsuchung ()

Diesen Mittwoch, am 27. Februar 2008, entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit staatlichen Schnüffelns in privaten Computern – die so genannten heimlichen Online-Durchsuchung, vulgo Bundestrojaner. Das Urteil wird mit großer Spannung erwartet, da die Hohen Richter bereits während der mündlichen Verhandlung die Absicht des Gerichts bekräftigt haben, die digitale Intimsphäre eines Menschen, in die auch der Staat nicht hineinschnüffeln darf, für das Internet-Zeitalter zu definieren. Was die Richter der drohenden staatlichen Verwanzung unserer Rechner entgegenzusetzen haben, werdet Ihr live beim Chaosradio 132 erfahren. Kommt der Bundestrojaner, und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Eure Festplatte durchsucht werden darf? Die Reporter des Chaos Computer Club werden bei der Verkündigung des Urteils anwesend sein und noch am Abend zu den Hintergründen und Auswirkungen – auch für eure PCs – Bericht erstatten und mit den Hörern debattieren.

29 Gedanken zu „Computerverwanzung

  1. Nein, es gibt noch keinen Termin, auf der Jahrespressekonferenz des BVerfGs wurde aber angekuendigt, dass die Eilentscheidung im Maerz erfolgen soll.

  2. Pingback: Öffentlichkeitsarbeit Bundestrojaner | MellowBox

  3. Es bleibt abzuwarten wie, für den Fall dass die das wirklich durchkriegen, die technische Umsetzung aussieht. Man kann ja nicht einfach mal einen „Bundestrojaner“ ins Netz stellen und gut…? Womit wir wieder bei den gezielten Angriffen sind. Bei gezielten Angriffen wäre die Frage wie man zur Zielgruppe wird? Ach momentmal… wie war das gleich mit der Vorratsdatenspeicherung? Uhhhh, is mir schlecht wenn ich daran denke was noch alles kommt.

    Naja, und was können wir tun? Bloggen und Podcasten, Zivilcourage bzw. ziviler Ungehorsam, Demos, meine Bekannten und Freund damit nerven und und und…

    Nur, irgendwie – setzen die das ja trotzdem durch. Zumindest ist das im Moment meine Befürchtung. Viel mehr als das, was wir alle tun, kann man doch aber nicht machen?

    Ich glaub ihr müßt langsam mal ins Fernsehen zur Primetime oder so. Muss ja nicht immer Tim sein – Frank & Co machen sich auf einem Plasma bestimmt auch ganz gut.

    Zum Offtopic:Was die Eilentscheidung nennen ist allein schon ne Sauerei!

    MfG Bastian
    BLOG: http://datenmischer.de
    PODCAST: http:/kabelwirtschaft.de

  4. Pingback: Was gibts? Nachrichtenkommentare 27.02.2008 | Adlerweb

  5. @Datenmischer: Soweit man liest sollen Beamte in die Wohnung gehen und ein HDD-Image des PCs machen – auf Basis der Infos (Configs, Software, …) wird dann ein passender Viru… uhm eine passende forensische Software für den Rechner erstellt. So weit die technische Theorie.

  6. @adlerweb: Um so dringlicher ist es demnach seine HDD’s zu verschlüsseln, auf das die Damen und Herren es wenigstens nicht ganz so einfach haben die Systemumgebung auszuschnüffeln…

  7. Freue mich riesig. Doch eine Frage, welche auf Netzpolitik.org in einem Kommentar gestellt wurde, bleibt bisher noch unbeantwortet: Was bedeutet das für die Software-Hersteller und Website-Betreiber? Wie viele Daten dürfen Website-Betreiber von ihren Users speichern (z.B. in Social Networks)? Ab wann ist es Überwachung und damit Grundgesetz-Bruch? Wieviel Daten dürfen Programme sammeln, wenn diese z.b. die Musik-Hörgewohnheiten loggen oder „Kleinweich“ die persönliche Hardware-Zusammenstellung nach Hause schicken will, wenn ein Fehler aufgetaucht ist? Oder hat das neue Grundgesetzt damit nichts am Hut?

  8. @Robert: Die konkreten Auswirkungen des neuen Grundrechts (nicht: Grundgesetz!) bedürfen in den von Dir genannten Fällen erst einer erneuten Abwägung. Da aber durch die Definition des Grundrechts eine vollkommen neue Ausgangslage geschaffen wurde kann es durchaus sein, dass es auch in anderen Fällen zur Anwendung kommt und Dinge beeinflusst.

    Die „Vertraulichkeit und Integrirät“ bezieht sich in meiner Interpretation vor allem auf die Privatsphäre und Betriebssicherheit der _eigenen_ Systeme. In wie weit dadurch Ansprüche Dritter, deren Daten dort gespeichert und verarbeitet werden, geltend gemacht werden können muss sich zeigen. Für mich sind das aber zwei Paar Schuhe, aber IANAL.

  9. Pingback: Chaosradio « Cynq

  10. Ich hätte es begrüßt wenn die Entscheidung auch etwas kritisch hinterfragt worden wäre, vor allem was Umsetzung in Legislative und Exekutive angeht. Das kam viel zu kurz.

    So hatte das Ganze etwas von „Hurra, wir sind toll, wir haben gewonnen, jetzt bitte Hirn abschalten!“. Einzig die Musik hielt da etwas kontrapunktisch dagegen.

    Und der neue Fritz Moderator vergrätzt mir im Übrigen alle Lust am Zuhören. Intelligente Kommentar werden abgewürgt, weil die ja eh keiner versteht; Äußerungen ala „Ich hab ja nix zu verbergen“ werden verteidigt. Das hätte es mit Holgi so nicht gegeben.

    Ein Glück das es Chaosradio Express gibt.

  11. öhmm.. dieses Lied am Ende „Die Revolution“.. von wem isn das? Das war schon in ner anderen Sendung, da wurde auch erwähnt von wem das ist und so… Aber weiß nciht mehr welche das war.

  12. Also ich möchte mich hier bei allen Beteiligtn bedanken die sich für den Rest der Nation ins Zeug gelegt haben.
    Habe mich sehr gefreut über das Urteil.
    Wenigstens die Verfassungsrichter scheinen ihr Gehirn zu benutzen oder haben zumindest ebenfalls eine schützenswerte Privatsphäre.
    Dem CCC nochmal ein „weiter so“
    Nochmals Danke Thomas

  13. Danke für diese ausgesprochen kurzweilige und informative Sendung. Besonders Frank rockt mal wieder mit seinen präzisen und fundierten Äußerungen.

    Das neue Grundrecht lässt endlich wieder ein wenig Hoffnung aufkeimen. Zum Glück haben wir das Verfassungsgericht um der Datengier unseres Staates Grenzen aufzuzeigen.

    Ich bin gespannt, welche Auswirkungen das neu formulierte Grundrecht haben wird, 2008 wird in dieser Hinsicht sicher interessant bleiben.

    Grüße
    lolli

    BLOG: http://schwarzbu.ch

  14. Pingback: zuckersuess-und-bitter.de » Blog Archiv » Querverweise 1

  15. Auch sehr aufschlussreich war natürlich gleich die erste Seite des BKA-Gesetzesentwurf, bei dem unter Alternativen schlicht und einfach „Keine.“ stand.
    Meiner Meinung nach gibt es immer Alternativen, man muss sich nur hinsetzen und auch wirklich Alternativen suchen – dann findet sich auch was. Hier wurde warscheinlich nicht einmal darüber nachgedacht, da man vermutlich keine Alt. wollte.

    Grüße,
    ViKo

  16. Hallo,

    nachdem ich – spät aber doch noch – mir die Sendung angehört habe: Das neue Grundrecht auf die “Vertraulichkeit und Integrirät aller meiner informationstechnischen Systeme” – heisst das auch, dass mir aus Green-Team auf einer Demo nicht mehr das Handy abnehmen darf, um mal (einfach so, ohne richterliches Statement zu akuter „Terrorgefahr“)zu sehen mit wem ich denn so – laut Telefonbuch – kommuniziere? Oder meine Kamera, um mal zu sehen ob ich da irgendwelche Straftaten (vom Green-Team?) festgehalten habe?

    Fragen über Fragen… und viele Grüße.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert